Behandlungskosten nach GebüH
Meine Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker in der Regel nicht erstattet. Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, über die dann ggf. teilweise oder vollständig die Behandlungskosten erstattet werden.
Bei privaten Krankenversicherungen oder falls Sie beihilfeberechtigt sind, ist eine teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten je nach Umfang ihrer Versicherung ebenfalls möglich.
Eine direkte Abrechnung meiner Leistungen von mir mit einer Krankenkasse oder Versicherung ist nicht möglich.
D.h. Patienten begleichen meine Rechnungen innerhalb der gegebenen Frist selbst und können die Rechnung dann bei der Krankenkasse / Versicherung einreichen, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.